Menschenrechte gehören zu den fundamentalsten Rechten einer natürlichen und juristischen Person. Sie werden sowohl national, als auch international garantiert und sind in jedem Verfahren zu achten.
In meinem Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften setzte ich mich wissenschaftlich mit diesem Thema auseinander. Meine Dissertation „Nationale und internationale Grundrechtsverbürgungen“ bezieht sich auf das Verhältnis verschiedener Grundrechtsquellen und die jeweiligen Rechtsschutzmechanismen.
Ich achte darauf, dass die Grundrechte meiner Mandanten zu jedem Zeitpunkt und in jedem Verfahren gewahrt bleiben.