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Asyl- und Fremdenrecht

Das Asyl- und Fremdenrecht ist eines der Schwerpunkte meiner rechtsanwaltlichen Tätigkeit. Es gehört zu den kompliziertesten und verantwortungsvollsten Rechtsmaterien.

Vielfach geht es in diesem Gebiet um Leben oder Tod. Asylwerber stehen während der gesamten Verfahrensdauer in einer ungewissen Situation. Umso wichtiger ist es, eine fachliche und verlässliche Unterstützung heranzuziehen.

Ich vertrete meine Mandanten seit mehreren Jahren sowohl vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, als auch vor dem Bundesverwaltungsgericht, dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof sowie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Da ich für meine Mandanten österreichweit tätig bin, kann ich Sie natürlich vor dem Bundesverwaltungsgericht als Anwalt in Wien, Linz, Graz und Innsbruck vertreten.