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Strafrecht

„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“

Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention

Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert jedem Menschen das Recht auf ein faires Verfahren. Als Rechtsanwalt ist es meine Pflicht, auf die Einhaltung sämtlicher Rechte meiner Mandanten zu achten.

Die Heranziehung einer fachlichen Unterstützung hilft Ihnen dabei, gravierende Fehler zu vermeiden und eine bestmögliche Strategie auszuarbeiten. Es darf nicht übersehen werden, dass eine strafrechtliche Verurteilung erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, wie zum Beispiel Schwierigkeiten bei der Arbeitssuche oder – bei ausländischen Staatsbürgen – die Einleitung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen.

Ich vertrete meine Mandanten sowohl vor der Kriminalpolizei, als auch der Staatsanwaltschaft, im Haftverfahren, in der Hauptverhandlung sowie im Rechtsmittelverfahren und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.